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FAQs

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Was kostet meine Beratung?
    Die Höhe der Gebühren der anwältlichen Taetigkeit ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Die Erstberatung beträgt im Höchstfall Eur 190 zuzügl. Umsatzsteuer (19%).
  • Welche verschiedenen Verfahrensgebühren gibt es und wie kann ich Hilfe in Anspruch nehmen?
    Es wird allgemein zwischen Beratungs-, Verfahrenskosten-, Prozesskosten- und Pflichtverteidigungshilfen unterschieden. Sie können vom Staat her Hilfen in Anspruch nehmen. Dazu downloaden Sie bitte das jeweilige Antragsformular aus. Es besteht auch die Möglichkeit einer Vereinbarung von Stundenhonoraren oder Pauschalvereinbarungen nach Verfahrensschritten. Einen Kostenrechner finden Sie auch unter www.rvg-rechner.de
  • Was ist Strafrecht?
    Das Strafrecht hat in Deutschland die Funktion, sogenannte Rechtsgüter zu schützen. Man unterscheidet Rechtsgüter des Einzelnen (Leben, Gesundheit, Körper, Freiheit und Eigentum und Rechtsgüter der Allgemeinheit ( zB. Umwelt, Rechtspflege, Sauberkeit des Amtes, öffentlicher Friede). Umfassend geschützt sind Leib und Leben sowie die persönliche Freiheit. Wer schuldhaft Unrecht begeht, wird dafür bestraft, und zwar so, wie es im Strafrecht vorgesehen ist. Das Strafrecht regelt die Art und Höhe der Strafen und Sanktionen. Während leichtere Vergehen in der Regel mit Geldstrafen geahndet werden, muss man bei schwerwiegenden Verbrechen mit Freiheitsstrafen rechnen.
  • Was zählt zu den strafbaren Handlungen in Deutschland?
    Strafbare Handlungen sind: Mord und Totschlag, Körperverletzung und Hausfriedensbruch, Raub und Diebstahl, Wilderei und Geldfälschung, Geldwäscherei, Entführung, Erpressung, Vergewaltigung usw.
  • Was mache ich, wenn ich zu unrecht beschuldigt werde?
    Sie sollten sich unverzüglich einen Strafverteidiger suchen und keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen!!!
  • Was mache ich, wenn ich eine Straftat begangen habe?
    Sie wenden sich an einen Strafverteidiger. Keine Angst, der Strafverteidiger unterliegt der Schweigepflicht. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst gegenüber den Ermittlungsbehörden zu beschuldigen. Sie haben das Recht zu schweigen. Mit dem Strafverteidiger besprechen Sie alles, was Sie zur Tat gebracht hat: z.B. Trunkenheit, Ärger, Drogen, Streit, Unachtsamkeit, Druck von anderen ( Familie, Freunde, Clan...) Welche Vorteile haben Sie sich davon versprochen? Sind Sie dazu gezwungen worden? Waren Sie in einer Zwangs- oder Notlage? Wußten Sie überhaupt, dass Ihr Handeln strafbar ist? Der Strafverteidiger nimmt Akteneinsicht und bespricht mit Ihnen den Ermittlungsstand der Behörden. Er garantiert ein faires Verfahren.
  • Brauche ich einen Anwalt, wenn ich Zeuge einer schweren Straftat geworden bin?
    Ja. Er steht Ihnen als Zeugenbeistand zur Seite und stellt alle notwendigen Anträge zu ihrem Schutz.
  • Was kann ich tun, wenn ich Opfer einer Straftat geworden bin?
    In einem solchen Fall wenden Sie sich unverzüglich an einen Anwalt. Dieser wird bei Gericht beantragen, dass Sie als Nebenklägerin zugelassen werden. Er kontrolliert die Ermittlungen von Polizei und Staaatsanwaltschaft. Er wird alle Anträge stellen, die zu einer Verurteilung des Täters und zu einer Wiedergutmachung für Sie führen.
  • Was muss ich tun, wenn ich ein Bußgeld vom Gericht zugeschickt bekomme?
    Sie müssen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. (Frist beachten!) Suchen Sie baldmöglichst einen Strafversteidiger auf.
  • Warum brauche ich einen Anwalt ?
    Einen Anwalt für Strafrecht nennt man Strafverteidiger. Nur der Strafverteidiger kann mit ihrer Vollmacht Einblick in ihre Ermittlungsakten und Beweismittel der Staatsanwaltschaft/Polizei nehemen. Schon kleine Versäumnisse oder Unwissenheit kann Ihnen als Fehlverhalten vorgeworfen werden. Dies kann zu Anklagen oder Geldstrafen führen. Für Sie als Beschuldigten sind solche Vorwürfe von existentieller Bedeutung. Sie brauchen in solchen Situationen eine kompetente Beratung und umfassende individuelle Betreuung. In dem Ermittlungs- bzw. nachfolgenden Strafverfahren werden Sie plötzlich mit Polizei und Staatsanwaltschaft konfrontiert, ohne Kenntnis über mögliche Konsequenzen zu haben. Der Strafverteidiger sorgt für „ Waffengleichheit“ im Verfahren.
  • Was kann mir schlimmstenfalls passieren?
    Das ist abhängig vom Tatvorwurf. Es muss juristisch geprüft werden, ob das Tatgeschehen ein Straftatbestant erfüllen kann. Je nach Schwere der Straftat werden Sie vom Gericht zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt. Ausländische Straftäter können ihr Aufenthaltsrecht verlieren und abgeschoben werden.
  • Kann ein Strafverteitiger die Bestrafung verhindern?
    Der Strafverteitiger muss den Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft/ Bußgeldbehörde genau kennen. Sie schildern ihrem Verteidiger das Geschehen vollständig aus ihrer Sicht. Erst dann kann er eine rechtliche Einschätzung vornehmen. Anschließend werden die notwendigen Schritte unternommen, wie z. B. Zeugenbenennungen, Vorlage von Beweisen etc. Liegt eine Straftat vor, wird der Strafverteidiger dafür sorgen, dass Sie eine faire Verteidigung vor Gericht bekommen.
  • Was versteht man unter Migration?
    Das Migrationsrecht umfasst sämtliche Regelungen, die sich im Kern mit der Einreise und dem Aufenthalt von solchen Menschen befassen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. Insoweit geht es also um Bestimmungen über das Einreisen, die Dauer des Aufenthalts, Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration, die soziale Sicherung sowie um die einschlägigen steuerrechtlichen Fragen. Es wird alternativ auch vom Aufenthaltsrecht gesprochen. In den Fällen, bei denen es um ein Anerkennungsverfahren von Asylbewerber:innen geht, wird indes von Asylrecht – zum Teil aber auch noch vom Flüchtlingsrecht – gesprochen. Die Bezeichnung Migrationsrecht bleibt aber auch insoweit Oberbegriff. Das Asylrecht wird immer dann relevant, wenn Menschen aus religiösen, politischen, rassischen, kulturellen oder anderen Gründen ihre Heimat verlassen müssen, da sie dort verfolgt oder verjagt werden, und deshalb eine Zuflucht an einem sicheren Aufenthaltsort suchen. Es wird zwischen vier Arten von Migration unterschieden: Familiennachzug, Arbeitsmigration beziehungsweise Bildungsmigration, Fluchtmigration und irreguläre beziehungsweise illegale Migration.
  • Was sind die verschiedenen Aufenthaltsarten?
    Diese 4 verschiedenen Aufenthaltstitel spielen eine wesentliche Rolle: – Aufenthaltserlaubnis (befristet; etwa für Selbstständige), – Blaue Karte EU (befristet bis zu vier Jahren; insbesondere für Fachkräfte, also Akademiker:innen), – Niederlassungserlaubnis (unbefristet; insbesondere für beruflich hochqualifizierte Personen, die einen längeren Aufenthalt anstreben) – Visum (befristet; für sämtliche Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten). Dennoch geht es beim Migrationsrecht nicht nur um die Einreise und den Aufenthalt, sondern auch um die Familienzusammenführung, die Einbürgerung sowie gegebenenfalls auch um die Ausweisung und letztendliche Abschiebung.
  • Was ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
    Für den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt. Sie ist stets befristet und kann nach den gesetzlichen Bestimmungen beispielsweise verlängert oder in eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden. Grundsätzlich ist ein Aufenthalt in Deutschland nur befristet, das heißt vorübergehend, gestattet. Sollten Sie allerdings schon seit mehreren Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, ist es für Sie eventuell möglich, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten, mit dem Sie fast die gleichen Rechte wie Deutsche haben und dauerhaft im Land bleiben dürfen. Eine Übersicht über verschiedene unbefristete Aufenthaltstitel finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat
  • Was sind die Voraussetzungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
    Das ist ein komplexes Thema. Die Voraussetzungen werden immer wieder neu vom Gesetzgeber bestimmt. Lassen Sie sich hierzu beraten, bevor Sie den Antrag stellen. Detaillierte Vorabinformationen finden Sie unter: www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/aufenthaltsrecht/einreise-und-aufenthalt
  • Wie stelle ich einen Asylantrag?
    Der Antrag auf Asyl kan nicht schriftlich gestellt werden. Sie müssen persönlich zu einer Aufnahmeeinrichtung gehen. Nach Ihrer Ankunft in der Aufnahmeeinrichtung und Registrierung erhalten Sie einen Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. ( BAMF) Bis zu diesem Termin müssen Sie im Aufnahmelager bleiben. Auch hier werden Ihre persönlichen Daten nochmals aufgenommen. Das ist jedoch noch nicht der Termin für die Anhörung. Wie lange es dauert, bis Sie diesen Termin bekommen, ist unterschiedlich. Sowohl an dem Gespräch zur Asylantragstellung als auch später bei der Anhörung, wird ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin teilnehmen. Bei diesem Termin können Sie sich auch durch einen Anwalt oder Flüchtlingsberater/in begleiten lassen.
  • Wenn Sie mehr Fragen zum Asylrecht haben schauen Sie unter:
    https://ankommenapp.de/APP/DE
  • Was kann ich machen, wenn der Asylantrag abgelehnt wird?
    Bei einer negativen Entscheidung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Dazu haben Sie nur wenige Tage Zeit, sobald Ihnen die Entscheidung zugestellt worden ist. Wo Sie Ihre Klage einreichen können und bis wann, steht in Ihrem Bescheid. Wenn Ihr Asylantrag unanfechtbar abgelehnt ist, sind Sie nicht als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt. Sie müssen dann Deutschland zu dem Ihnen benannten Termin verlassen. Wenn Sie diese Frist einfach verstreichen lassen, werden Sie zwangsweise in Ihr Herkunftsland zurück gebracht (Abschiebung). Die Kosten für eine Abschiebung müssen Sie tragen.
  • Was ist eine Duldung?
    Die Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen. Sie wird Personen erteilt, die sich zwar nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten, deren Abschiebung jedoch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Eine Duldung gibt kein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Geduldete unterliegen der sogenannten Residenzpflicht. Danach ist ihre Bewegungsfreiheit auf das Gebiet des jeweils zuständigen Bundeslands beschränkt. Die Duldung erlischt mit Ausreise der betroffenen Person und berechtigt nicht zur Rückkehr nach Deutschland.
  • Was ist ein subsidiärer Schutz?
    Dieser erfasst alle Personen, die – unabhängig vom Vorliegen besonderer persönlicher Merkmale – der Gefahr eines „ernsthaften Schadens“ durch bestimmte Menschenrechtsverletzungen unterliegen. Darunter fallen: • die Gefahr der Folter oder unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, • die Gefahr der Todesstrafe sowie • die Gefahr, Opfer willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes/ Bürgerkrieg zu werden • Naturkatastrophen Der subsidiäre Schutzstatus kann somit besonders auch für Personen in Frage kommen, die aus einem Kriegsgebiet geflohen sind, aber nicht die Voraussetzungen der GFK erfüllen. Die Voraussetzungen für den subsidiären Schutz sind in Deutschland im Asylgesetz geregelt.
  • Darf ich während des Asylverfahrens schon arbeiten?
    Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung bzw. einen Ankunftsnachweis haben, ist Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt eingeschränkt. Eine Beschäftigung dürfen Sie nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde aufnehmen. Eine selbständige Tätigkeit ist generell nicht erlaubt. Für eine Arbeit als Beschäftigte*r müssen Sie bevor Sie anfangen zu arbeiten von Ihrer Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis bekommen haben. Asylbewerber*innen können eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn sie bereits seit 3 Monaten in Deutschland sind und nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung ( Lager) wohnen müssen. Wenn Sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen, können Sie nach 6 Monaten nur dann eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn Sie minderjährige Kinder haben. Wenn Sie keine minderjährigen Kinder haben und noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, können Sie erst nach 9 Monaten eine Arbeitserlaubnis bekommen. Asylbewerber*innen können keine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Wichtig: Ihre Arbeitserlaubnis gilt nicht generell, sondern für eine ganz bestimmte Arbeitsstelle. Ihr*e zukünftige*r Arbeitgeber*in muss dazu ein Formular über die Bedingungen der Arbeitsstelle ausfüllen, und Sie selbst müssen den "Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung" ausfüllen. Sind beide Formulare vollständig ausgefüllt, sollte die Ausländerbehörde Ihnen innerhalb von zwei Wochen antworten. Wenn Sie keine Antwort oder eine Absage bekommen, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Sie können auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie z.B. auf: www.proasyl.de/beratungsstellen-vor-ort/
  • Wann und wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?
    Eine Arbeitserlaubnis für Ausländer ist nur mit einer ebenfalls stattgegebenen Aufenthalts-erlaubnis möglich. Beide Genehmigungen erhält der ausländische Antragsteller durch einen Antrag bei der Ausländerbehörde seines Wohnortes. Dabei muss er die folgenden Dokumente bereithalten: • Antragsformular • Zusage des Arbeitgebers zur Anstellung oder den Arbeitsvertrag • Vom Arbeitgeber erstellte, detaillierte Stellenbeschreibung
  • Wie lange dauert es, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?
    Der Antragsteller kann das Formular zur Arbeitserlaubnis direkt bei der Ausländerbehörde oder bei der Agentur für Arbeit downloaden, ausfüllen und nur bei der Ausländerbehörde einreichen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats. Liegt nach vier Wochen keine Rückmeldung vor, sollte er erneut bei der Agentur für Arbeit nachfragen, wie der Bearbeitungsstand seiner Arbeitserlaubnis für Deutschland ist. Auch der Arbeitgeber kann für einen schnelleren Bearbeitungsprozess sorgen, indem er die Agentur für Arbeit frühzeitig über den künftigen Mitarbeiter informiert. Er kann also bereits die Zusage oder den Arbeitsvertrag, die Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters sowie die Stellenbeschreibung und Informationen zu Arbeitszeiten, Urlaub und Entgelt einreichen. Wichtig ist eine wahrheitsgemäße Angabe der Informationen.
  • Wie kann ich meine Familie nachholen?
    Der Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen ist möglich, wenn der bereits in Deutschland lebende Familienangehörige im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder Niederlassungserlaubnis ist, über ausreichenden Wohnraum verfügt und der Lebensunterhalt gesichert ist und die erwachsenen Familienangehörigen über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen. ( Level A1) In der Regel müssen Ehegatten grundlegende Deutschkenntnisse vor der Einreise nachweisen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Für anerkannte GFK-Flüchtlinge ( Genfer Flüchtlings-Konvention), die eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzen und den Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Anerkennungsverfahren stellen, gelten erleichterte Voraussetzungen. Dann entfallen sowohl die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung als auch der Nachweis einfacher Deutschkenntnissen vor der Einreise. Bitte informieren Sie sich auch unter: www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/familienzusammenfuehrung
  • Für wen gilt das neue Chancen-Aufenthaltsrecht?
    Das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Es ist eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Sie können es nur dann beantragen, wenn Sie aktuell eine Duldung bzw. eine sogenannte Duldung light haben. Es gilt für Personen, die sich seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland aufhalten, nicht straffällig geworden sind und sich zur deutschen Verfassung bekennen. In diesen 18 Monaten, sollen Sie sich darum bemühen, Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht wegen guter Integration erfüllen. Wenn Sie das nicht können, fallen Sie wieder zurück in die Duldung.
  • Was ist Mediation?
    Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktlösung, bei dem eine neutrale Person ( Mediator) zwischen den Parteien ( Medianden) vermittelt und sie bei der Entwicklung einer gemeinsamen Lösung begleitet. Die Mediation hat zum Ziel, eine Win-Win Lösung zu erarbeiten, bei der keine Partei als Verlierer zurückbleibt. Die Mediation fokussiert sich darauf, dass die Interessen und Bedürfnisse aller Konfliktparteien berücksichtigt werden. Ein zentraler Aspekt liegt in der Eigenverantwortung der Streitparteien. Diese werden durch den Mediator motiviert und ermutigt, sich aktiv für eine Lösungsfindung einzusetzen. Die Parteien übernehmen die Verantwortung dafür, dass sie ihre Anliegen klar äußern und nach Lösungen suchen, die für alle akzeptabel sind. Dieses selbstbestimmte Handeln ermöglicht den Beteiligten die Kontrolle über den Verlauf zu behalten, durch konstruktive Vorschläge können Differenzen abgebaut und eine tragfähige, langfristige Lösung gefunden werden.
  • Gibt es Voraussetzungen?
    Zu Grundsätzen der Mediation zählen Freiwilligkeit, Konfliktlösungspotenzial und Autonomie der Medianten. Sie müssen die Bereitschaft und Fähigkeit zur Konfliktbeilegung mitbringen, da in der Mediation kein win-lose-Ausgang sondern ein Konsens angestrebt wird. Die Entscheidungsbefugnis liegt während des gesamten Prozess bei den Medianten, die die Lösung eigenverantwortlich gestalten und über die Beendigung des Prozess bestimmen.
  • Wann ist Mediation sinnvoll?
    Mediation kann dann als Lösungsweg gewählt werden, wenn ein Konflikt festgefahren ist und kein rechtliches Verfahren eingeleitet werden soll und die Beziehungen zwischen den Streitenden auch in Zukunft weitergeführt werden sollen. Z.B.: Miet- und Arbeits-verhältnisse, Elternschaft, Familien, Nachbarschaft, Gesllschafter. Die Parteien stehen in einer Beziehung zueinander, die sie in Zukunft aufrechterhalten wollen oder müssen. Beide sind an einer Win-Win-Situation interessiert und bringen die Bereitschaft mit, eine gemeinsame Lösung zu finden.
  • Was sind die Vorteile einer Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren?
    Die Vorteile einer Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren liegen auf der Hand. Als Streitpartei behalte ich die Kontrolle über den Verlauf und das Ergebnis des Konflikts. Ich übernehme eine aktiv Rolle, nach einer Lösungsfindung zu suchen. Ich übernehme Verantwortung für meine eigenen Bedürfnisse, für das Bestreben, konstruktiv an der Lösung des Konflikts beizutragen. Das ist besonders wichtig, wenn die Konfliktparteien auch in Zukunft noch miteinander zu tun haben werden. Unter Umständen kann durch die gemeinsame Erarbeitung einer Lösung oder auch im Zuge der Klärung von etwaigen emotionalen Missverständnissen das Verhältnis der beiden Konfliktparteien sogar verbessern. Ein Gerichtsverfahren nimmt den Parteien jede Mitverantwortung aus der Hand. Zu keiner Zeit haben die Beteiligten die Kontrolle über das Verfahren. Das Gericht wertet rechtlich das vergangene Geschehen, das Urteil haben die Streiparteien anzunehmen. Das kann das Verhältnis der Parteien dauerhaft zerstören. In der Mediation hingegen wird der Fokus auf die Zukunft gerichtet und eine selbstbestimmte und tragfähige Lösung des Streits entwickelt.
  • Was kostet Mediation?
    Gemäss der Hamburger Mediationsverordnung für Wirtschaftskonflikte kann das Stundenhonorar zwischen 150 – 350 € festgesetzt werden, das von beiden Streitparteien geteilt wird. In anderen Fachbereichen kann der Stundensatz auch niedriger liegen. Die Mehrheit der Verfahren belaufen sich auf ein Stundenhonorar zwischen 150 € und 250€. Letztendlich bestimmt aber die Dauer der Mediation, wieviel Geld in ein Mediationsverfahren investiert werden muss.
  • In welchen Bereichen wird Mediation eingesetzt?
    Das Verfahren wird in Familien, bei Ehekrisen oder Scheidungen, im IT-Bereich, bei Umweltkonflikten, im Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, bei Nachbarschaftskonflikten oder an Schulen, sozialen Einrichtungen eingesetzt. Eine Mediation bietet eine kostengünstigere und zeitsparende Alternative zum Gerichtsverfahren. 1. Beispiel: Familien-/Trennungs- und Scheidungsmediation Trennungs- und Scheidungsmediation soll den Prozess erleichtern und für alle Beteiligten angenehmer gestalten. In Familien dürfen die Interessen der Kinder nicht außer Acht gelassen werden, da die Trennung und Entscheidungsdruck, bei welchem Elternteil sie wohnen möchten, stark belasten. Geklärt werden müssen auch wirtschaftliche, pädagogische, soziale und psychische Aspekte wie Haus, Vermögen, Versorgungsansprüche, Sorgerecht, Erziehungsgrundsätze, Besuchsregelung und Familien. 2. Beispiel: Umweltmediation Streitpunkte in der Umweltmediation sind Baumaßnahmen, die negative Auswirkungen auf die Umwelt und Lebensqualität haben, und damit verbundene Aspekte wie Entschädigungen, Umsiedlungen oder Schallschutz.
  • Welche Rechtsschutzversicherungen zahlen die Kosten einer Mediation?
    Ja, es gibt einige Rechtsschutzversicherungen, die auch Mediation abdecken. Eine Tabelle mit einer genauen Ãœbersicht der Leistungen finden Sie auf : www.mediation.de/rechtsschutz.
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